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Für fröhliches Schaukeln und Wippen … …

… werfen wir auch einen fachkundigen Blick auf Spielgeräte, die Sie auf Ihrem Grundstück aufgestellt haben. Dabei können Sie auf unser Team nicht nur zählen, wenn Sie einen Spielplatz neu angelegen. Auf Wunsch übernehmen wir darüber hinaus auch die jährlich vorgeschriebene Überprüfung bestehender Spielgeräte. So kommen Sie Ihrer Verkehrssicherungspflicht als Besitzerin oder Besitzer nach und erhalten von uns einen rechtsgültigen Prüfnachweis.

Wir beraten Sie gern. Vereinbaren Sie einen kostenlosen und unverbindlichen Ersttermin!

Unsere Leistungen

  • Prüfung von Spielgeräten bei Neuanlage eines Spielplatzes
  • jährliche Kontrolle von Spielgeräten
  • bei Bedarf Festlegung weiterführender Maßnahmen
  • rechtssichere Dokumentation

Sie haben Fragen? Wir helfen weiter:

Colin Pfaff
Abteilungsleitung Garten- und Landschaftsbau

Tel. 0421 – 62 67 02 44
Mobil 0151 – 240 52 682
Fax 0421 – 62 67 02 09
E-Mail colin.pfaff@bremer-kontor-gmbh.de 

Jens Warnken
Qualifizierter Spielplatzprüfer nach DIN 79161-1 und -2

Tel. 0421 – 62 67 02 44
Fax 0421 – 62 67 02 09